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Erbimmobilie in Brandenburg: Was sind meine Optionen?

Verkaufen, selbst einziehen oder vermieten? Wenn Sie eine Immobilie erben, stehen Sie vor einer der größten Entscheidungen Ihres Lebens – oft in einer emotional belastenden Situation. Diese Checkliste gibt Ihnen Klarheit.

Was passiert nach dem Erbfall?

Mit dem Tod des Eigentümers geht eine Immobilie automatisch in den Nachlass über. Als Erbe – ob allein oder in einer Erbengemeinschaft – werden Sie kraft Gesetzes Miteigentümer. Das bedeutet: Sie haben sowohl die Rechte als auch die Pflichten eines Eigentümers, vom ersten Tag an.

Wichtig: Ausschlagungsfrist beachten

Sie haben 6 Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen – 6 Monate, wenn Sie sich im Ausland befanden. Sind Schulden auf der Immobilie, kann die Ausschlagung sinnvoll sein. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt beraten.

Ihre drei Hauptoptionen im Überblick

Verkaufen

Schnelle Liquidität, klare Aufteilung in der Erbengemeinschaft, keine laufenden Kosten. Besonders sinnvoll, wenn mehrere Erben beteiligt sind oder die Immobilie nicht selbst genutzt wird.

Selbst einziehen

Emotionaler Wert bleibt erhalten, keine Miete. Bei Selbstnutzung durch nahe Angehörige kann die Erbschaftsteuer sogar ganz entfallen – unter bestimmten Voraussetzungen.

Vermieten

Laufende Einnahmen und langfristiger Werterhalt. Erfordert aber Verwaltung, Instandhaltung und ein gewisses Vermieter-Know-how – und Einigkeit in der Erbengemeinschaft.

Steuerliche Grundlagen

Bei einer geerbten Immobilie fällt grundsätzlich Erbschaftsteuer an – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Immobilienwert. Es gelten jedoch Freibeträge: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € pro Kind. Bei Selbstnutzung durch Ehepartner oder Kinder kann die Steuer unter bestimmten Bedingungen vollständig entfallen. Wird innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, kann zudem Spekulationssteuer relevant werden.

Besonderheiten bei einer Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft. Kein Miterbe kann allein über die Immobilie entscheiden – Verkauf, Vermietung und Renovierungen erfordern Einstimmigkeit oder zumindest Mehrheit. Das führt häufig zu Konflikten.

Ihre Schritt-für-Schritt-Checkliste

Klicken Sie auf die Punkte, um sie abzuhaken – Ihr Fortschritt wird angezeigt.

Phase 1: Erste Schritte nach dem Erbfall
Erbschein beim Nachlassgericht beantragenBenötigen Sie für Grundbuchumschreibung und Bankkonten
Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht anfordernZeigt Eigentumsverhältnisse, Schulden (Grundschulden) und Lasten
Immobilie besichtigen und Zustand dokumentierenFotos anfertigen, offensichtliche Schäden notieren
Laufende Kosten prüfen (Nebenkosten, Versicherungen, Kredite)Treten Sie automatisch in bestehende Verträge ein
Finanzamt über den Erbfall informieren (Frist: 3 Monate)
Phase 2: Dokumente zusammenstellen
Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
Energieausweis (Pflicht beim Verkauf/Neuvermietung)Falls nicht vorhanden: wir helfen bei der Beschaffung
Baupläne & Baugenehmigung
Wohnflächenberechnung
Nebenkostenabrechnungen der letzten 2–3 Jahre
Bei Wohnungen: Teilungserklärung & Protokolle der Eigentümerversammlungen
Versicherungsunterlagen (Gebäudeversicherung etc.)
Phase 3: Entscheidung treffen
Kostenlose Immobilienbewertung einholenRealistischer Marktwert als Entscheidungsgrundlage
Steuerliche Situation mit Steuerberater klären
In Erbengemeinschaft: gemeinsame Strategie abstimmen
Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen – Entscheidung dokumentieren

Wann lohnt sich der Verkauf?

In vielen Fällen ist der Verkauf die pragmatischste Lösung – besonders bei Erbengemeinschaften, bei Immobilien mit Sanierungsstau oder wenn keiner der Erben die Immobilie selbst nutzen möchte. Ein Verkauf schafft klare Verhältnisse, verteilt den Wert fair und beendet laufende Kosten und Verantwortung.

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