Wie ist die Maklerprovision in Deutschland geregelt?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher das sogenannte Bestellerprinzip nach Paragraf 656c BGB. Es besagt: Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens so viel Provision zahlen wie der Verkäufer. Die Provision wird also geteilt, in der Praxis meist hälftig.
In Brandenburg hat sich dadurch eine Gesamtprovision von rund 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer etabliert, jeweils 3,57 Prozent für Verkäufer und Käufer. Genau so handhaben wir es bei Immocompany, ohne versteckte Zuschläge.
Was ist bei Immocompany in der Provision enthalten?
Die Provision ist kein Honorar für das Aufsetzen eines Inserats. Sie deckt den gesamten Verkaufsprozess ab, den wir für Sie übernehmen:
- Persönliche Bewertung vor Ort mit schriftlichem Ergebnis
- Beschaffung fehlender Unterlagen (Grundbuch, Pläne, Energieausweis, WEG-Unterlagen)
- Professionelle Fotografie, Drohnenaufnahmen und 3D-Rundgang
- Hochwertiges Exposé mit Grundriss
- Veröffentlichung auf ImmoScout24, Immowelt und weiteren Portalen sowie in unserer Käuferdatenbank
- Bonitätsprüfung aller ernsthaften Interessenten vor der Besichtigung
- Organisation und Durchführung der Besichtigungen
- Preisverhandlung in Ihrem Interesse
- Abstimmung des Kaufvertrags mit dem Notar und Begleitung zum Termin
- Organisation der Übergabe mit Protokoll
Für nichts davon stellen wir separat Rechnung. Wie die Vermarktung im Einzelnen aussieht, zeigen wir auf der Seite Immobilienvermarktung.
Wann wird die Provision fällig?
Erst mit dem wirksamen notariellen Kaufvertrag. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten, auch nicht für Fotos, Exposé oder Portale. Kommt es nicht zum Verkauf, zahlen Sie nichts. Das ist bei uns kein Sonderfall, sondern der normale Maklervertrag.
Die Provision wird in der Regel nach Beurkundung in Rechnung gestellt und ist innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen, meist wenn auch der Kaufpreis geflossen ist. Wir stimmen den Zeitpunkt mit Ihnen ab.
Rechenbeispiel: Was bleibt beim Verkauf übrig?
Nehmen wir ein Einfamilienhaus in Oranienburg, das für 400.000 Euro verkauft wird. Die Verkäuferprovision beträgt 3,57 Prozent, also 14.280 Euro. Der Käufer zahlt denselben Betrag an uns. Ihnen bleiben 385.720 Euro vor eventueller Kreditablösung und Steuern.
Ob sich das rechnet, entscheidet sich nicht an der Provision allein, sondern am erzielten Preis. Eine professionell bewertete und vermarktete Immobilie erzielt nach unserer Erfahrung häufig einen Preis, der die Provision ganz oder teilweise ausgleicht, weil sie nicht unter Wert startet und nicht durch Preisreduzierungen an Vertrauen verliert. Dazu kommt, was schwerer zu beziffern ist: Zeit, Nerven und die Sicherheit, dass Kaufvertrag und Bonität geprüft sind.
Ist die Provision verhandelbar?
Wir arbeiten mit einem festen, fairen Satz und geben ihn offen an, damit jeder Kunde gleich behandelt wird. Sonderkonditionen für einzelne Objekte bieten wir nicht an, weil das am Ende immer zu Lasten der Leistung geht, die wir für die anderen erbringen. Was wir Ihnen dafür garantieren: keine Vorkosten, keine versteckten Gebühren, keine Kosten ohne Verkauf.