Rechtliche Grundlage: Was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum?
Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern, muss im Rahmen der Scheidung entschieden werden, was damit geschieht. Solange keine Einigung besteht, bleibt das gemeinsame Eigentum bestehen – mit allen Rechten und Pflichten. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird der während der Ehe entstandene Wertzuwachs ausgeglichen. Wichtig: Eine Immobilie kann nicht „halbiert" werden – es braucht eine praktische Lösung.
Ihre vier Optionen
Gemeinsam verkaufen
Die häufigste und meist fairste Lösung: Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Anteilen aufgeteilt. Klare Verhältnisse, ein sauberer Schnitt.
Auszahlung eines Partners
Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Setzt eine solide Finanzierung und eine faire, neutrale Bewertung voraus.
Vermietung
Beide bleiben Eigentümer und teilen die Mieteinnahmen. Erfordert weiterhin Kooperation – meist nur eine Übergangslösung.
Teilungsversteigerung
Der letzte Ausweg, wenn keine Einigung gelingt. Meist mit deutlichen Wertverlusten verbunden – nach Möglichkeit zu vermeiden.
Steuerliche Besonderheiten beim Scheidungsverkauf
Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft und nicht selbst bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen. Bei durchgehender Selbstnutzung entfällt sie in der Regel. Zieht ein Partner aus, sollte der zeitliche Ablauf sorgfältig geprüft werden – hier lohnt sich frühzeitige steuerliche Beratung, um teure Fehler zu vermeiden.
Schritt für Schritt: So läuft der Scheidungsverkauf ab
- Neutrale, fundierte Immobilienbewertung als gemeinsame Verhandlungsbasis
- Klärung der Eigentumsverhältnisse und offenen Finanzierungen
- Einigung über die Vorgehensweise – auf Wunsch mit Mediation
- Diskrete Vermarktung, auf Wunsch ohne öffentliches Inserat
- Käuferprüfung, Verhandlung und notarielle Abwicklung
- Faire Aufteilung des Erlöses nach den Eigentumsanteilen
Als neutraler Dritter vermitteln wir zwischen beiden Parteien, sorgen für eine faire Bewertung und eine sachliche Abwicklung – damit aus einer schwierigen Situation kein zusätzlicher Konflikt entsteht.