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Immobilie bei Scheidung: So geht der Verkauf reibungslos

Was passiert mit dem gemeinsamen Eigenheim, wenn die Ehe endet? Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, Ihre Optionen und wie ein Verkauf fair und ohne unnötigen Streit gelingt.

Rechtliche Grundlage: Was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum?

Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern, muss im Rahmen der Scheidung entschieden werden, was damit geschieht. Solange keine Einigung besteht, bleibt das gemeinsame Eigentum bestehen – mit allen Rechten und Pflichten. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird der während der Ehe entstandene Wertzuwachs ausgeglichen. Wichtig: Eine Immobilie kann nicht „halbiert" werden – es braucht eine praktische Lösung.

Ihre vier Optionen

Gemeinsam verkaufen

Die häufigste und meist fairste Lösung: Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Anteilen aufgeteilt. Klare Verhältnisse, ein sauberer Schnitt.

Auszahlung eines Partners

Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Setzt eine solide Finanzierung und eine faire, neutrale Bewertung voraus.

Vermietung

Beide bleiben Eigentümer und teilen die Mieteinnahmen. Erfordert weiterhin Kooperation – meist nur eine Übergangslösung.

Teilungsversteigerung

Der letzte Ausweg, wenn keine Einigung gelingt. Meist mit deutlichen Wertverlusten verbunden – nach Möglichkeit zu vermeiden.

Steuerliche Besonderheiten beim Scheidungsverkauf

Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft und nicht selbst bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen. Bei durchgehender Selbstnutzung entfällt sie in der Regel. Zieht ein Partner aus, sollte der zeitliche Ablauf sorgfältig geprüft werden – hier lohnt sich frühzeitige steuerliche Beratung, um teure Fehler zu vermeiden.

Schritt für Schritt: So läuft der Scheidungsverkauf ab

Unser Ansatz

Als neutraler Dritter vermitteln wir zwischen beiden Parteien, sorgen für eine faire Bewertung und eine sachliche Abwicklung – damit aus einer schwierigen Situation kein zusätzlicher Konflikt entsteht.

Häufige Fragen zum Scheidungsverkauf

Was passiert, wenn einer nicht verkaufen will?
Wenn ein Partner den Verkauf verweigert, kann der andere eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Das Gericht versteigert die Immobilie dann zwangsweise – meist weit unter Marktwert. Es empfiehlt sich daher, alle Wege zur Einigung auszuschöpfen, notfalls mit einem Mediator.
Muss das Haus vor dem Scheidungstermin verkauft sein?+
Nein. Die Scheidung und der Immobilienverkauf sind rechtlich voneinander unabhängig. Das Familiengericht scheidet die Ehe, auch wenn die Immobilie noch nicht verkauft ist. Es ist aber ratsam, zumindest eine klare Vereinbarung über den Verkauf zu haben – das vereinfacht den Zugewinnausgleich.
Kann nur einer der Partner den Makler beauftragen?+
Formal müssen bei gemeinsamem Eigentum beide Partner dem Maklerauftrag zustimmen. In der Praxis hilft es, wenn ein Makler als neutraler Vermittler das Gespräch mit beiden Seiten sucht. Wir übernehmen das gern und kommunizieren auf Wunsch separat mit beiden Partnern.
Wie funktioniert die diskrete Vermarktung?+
Statt die Immobilie auf öffentlichen Portalen zu inserieren, präsentieren wir sie ausschließlich vorgemerkten Kaufinteressenten aus unserer Datenbank. Kein Schild am Haus, kein öffentliches Inserat – maximale Diskretion in einer sensiblen Lebensphase.
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